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EGF Antrag ist genehmigt

Der von BOB gestellte EGF-Förderantrag ist als 11. Antrag der Bundesrepublik Deutschland ohne Kürzungen und Einschränkungen am 03. Juni durch den Rat und am 07. Juni durch das Europäische Parlament genehmigt worden. Damit kann mit der Arbeit nun auch rechtsverbindlich weitergemacht und die Planungen konkretisiert werden. Durch die pandemiebedingten Schulungsverbote in Präsenz, werden aber vermutlich nicht alle beantragten Fördergelder ausgegeben werden können. Ein Schwerpunkt der EGF-Qualifizierungen der nächsten Wochen werden die Bereiche Sprachförderung und EDV-Bildung sein, wo in Kürze mit den ersten Angebotseinholungen begonnen wird.

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Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.