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Infoportal

Die Thematik rund um eine Transfergesellschaft / Transferagentur ist komplex.

Um Ihnen ein besseres Verständnis bieten zu können, haben wir die häufigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.

Bitte wählen Sie Ihre relevanten Themen aus. Gerne können Sie auch unsere Suche bemühen. Falls Sie keine Antworten auf Ihre Fragen finden, helfen unsere kompetenten Mitarbeitenden gerne weiter. 

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Wann müsste ich mich arbeitslos melden?

Da Sie sich vor Beginn der Transferzeit arbeitssuchend gemeldet haben oder Ihr Transferträger das für Sie übernommen hat, reicht es, wenn Sie sich im letzten Monat der Transferzeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

Inwiefern habe ich in der Transferzeit mit der Agentur für Arbeit zu tun?

Die Agentur für Arbeit lädt jeden Transferteilnehmer ein und macht mit ihm ein Erstgespräch. Danach können weitere folgen. In der Regel erhalten die Transferteilnehmer auch Stellenvorschläge der Agentur. Im Transferbereich gibt es aber besondere Zumutbarkeitskriterien. Bewerben „muss“ man sich bei Jobs, bei denen das Gehalt nicht geringer ist als beim vorherigen Arbeitgeber. Außerdem müssen befristete Stellen über die Transferzeit hinausgehen.

Wie würde nach der Transferzeit das Arbeitslosengeld berechnet?

Bemessungsgrundlage für den Bezug von Arbeitslosengeld ist das Brutto-Entgelt der letzten 12 (auf Antrag 24) Monate. Das Brutto-Entgelt in der Transfergesellschaft berechnet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Brutto-Entgelt des alten Jobs, so dass man durch die Transferzeit keine „Einbußen“ beim Arbeitslosengeld hat. Auch die Bezugszeit des Arbeitslosengelds wird durch die Transferzeit nicht verringert.

Was verdiene ich netto in der Transfergesellschaft?

Das hängt von Ihrem Dreiseitigen Vertrag und dem darin individuell festgeschriebenen Brutto-Entgelt ab. In aller Regel mehr als während des Arbeitslosengeldbezugs. Die Auszahlung erfolgt dann am Ende des Abrechnungsmonats.

Werden meine Sozialversicherungen weiter bezahlt?

Ja. BOB Transfer überweist jeden Monat die fälligen Sozialversicherungsbeiträge.

Habe ich ein Rückkehrrecht?

Innerhalb der persönlichen Transferlaufzeit können Sie jederzeit in die Transfergesellschaft zurückkehren, wenn sich Ihre neue Stelle als ungeeignet herausstellt.

Haben Sie eine Frage?

Wir beraten Sie gerne

Wenn Sie weitere Informationen oder auch ein persönliches Gespräch wünschen, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich auf Sie.

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.