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Informationen für den Betriebsrat

Sie sind als Mitglied des Betriebsrates das Sprachrohr der Belegschaft. Sie vertreten deren Interessen und setzen sich mit dem Arbeitgeber auseinander. Sie halten die Balance aufrecht.

Dieses Gleichgewicht kann schnell kippen, sobald betriebliche Veränderungen anstehen, die mit Personalfreisetzung einhergehen.

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Trennungsprozess sozialverträglich gestalten

Ein Betrieb kann sich immer wandeln. Mit dem Wandel können allerdings unangenehme Konsequenzen folgen wie beispielsweise eine Verkleinerung der Belegschaft. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld mit der Thematik auseinanderzusetzen, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Ist ein Trennungsprozess unabdingbar, haben Sie nur noch die Möglichkeit, die Abwicklung möglichst sozialverträglich zu gestalten. Durch eine Transfergesellschaft können Sie Ihrer betroffenen Belegschaft professionelle Hilfe bei einer Jobsuche anbieten. Dafür stehen zwei Optionen zur Auswahl:

a) Transferagentur: Die Kündigungsfrist wird genutzt, um betroffene Kollegen zu einem neuen Job zu verhelfen

b) Transfergesellschaft: Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist freiwillig und ist in einem Dreiseitigen Vertrag festgehalten. Bis zu einem Jahr kann ein Transferteilnehmer, gefördert durch die Agentur für Arbeit, in der Transfergesellschaft verbleiben.

Welche der beiden Optionen die bessere Wahl für Ihre Situation ist, besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. In beiden Fällen kann eine mögliche Arbeitslosigkeit hinausgeschoben und im besten Falle sogar verhindert werden. Die Vermittlung von neuen Arbeitsstellen gehört zu unserer Kernkompetenz und das seit unserer Gründung im Jahre 2000.

Handlungsspielraum schaffen

Mit einer Transfergesellschaft stehen Ihnen staatliche Förderungen zur Verfügung, mit dem das vorhandene Budget aufgestockt werden kann. Wenn gewünscht, nehmen wir Ihnen alle Beratungs- und Betreuungsleistungen ab.

Nicht zu unterschätzen ist zudem die Wiederherstellung des Arbeitsklimas. Eine betriebliche Veränderung dieses Ausmaßes weckt bei allen Kollegen Unsicherheit und Zukunftsängste. Mit der Durchführung einer Transfermaßnahme zeigen Sie nicht nur Kollegialität, sondern beweisen, dass Ihnen das Wohl der Belegschaft am Herzen liegt.

Wie läuft der Prozess ab?

Schritt
1 .

Kontaktaufnahme

Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns ganz bequem per Telefon oder E-Mail. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein Termin für eine persönliches Beratungsgespräch.

Schritt
2 .

Beratungsgespräch

Erzählen Sie uns, wo wir Ihnen helfen können. Dazu erfassen wir die Ist-Situation. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir, welche nächsten Schritte am Besten für Sie sind. Je nach Situation kann entweder eine Transferagentur oder eine Transfergesellschaft in Frage kommen.

Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Optionen.

Schritt
3 .

Angebot | Kostenkalkulation

Auf Grundlage des intensiven Beratungsgespräches führen wir eine passgenaue Kalkulation durch. Das Angebot lassen wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit zukommen.

Schritt
4 .

Vertragsabschluss

Sagt Ihnen unser Angebot zu, freuen wir uns, Ihnen mit unserer Kompetenz und jahrelangen Expertise zur Seite zu stehen.

Ihre Vorteile

1

Kollegen helfen

Mit einer Transfergesellschaft helfen Sie Ihren betroffenen Kollegen. Durch professionelle Hilfe bei der Jobsuche können Sie sie vor einer möglichen Arbeitslosigkeit schützen.

2

Betriebsklima verbessern

Durch die betriebliche Veränderung herrscht nicht nur bei betroffenen Kollegen ein negativeres Betriebsklima. Auch die bleibenden Kollegen haben mit Zukunftsängsten zu kämpfen. Mit einer sichtbaren Unterstützung kann das Betriebsklima schnell wiederhergestellt werden.

3

Handlungsmöglichkeiten schaffen

Eine Transfergesellschaft ermöglicht Ihnen Zugang zu staatlichen Förderungen. Damit kann das Budget des Arbeitgebers aufgestockt werden und bietet Ihnen dadurch planbaren Handlungsspielraum.

4

Professionelle Unterstützung

Eine Transfergesellschaft hilft Ihnen gerne bei Beratungs- und Betreuungsanfragen. Wenn gewünscht, werden Ihnen diese Aufgaben auch gerne vollumfänglich abgenommen.

Ja, in dieser schwierigen Phase begrüßen es die betroffenen Kollegen sehr, wenn sie weiterhin Kontakt zu bekannten Gesichtern haben.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit am Beirat teilzunehmen und über den Status der Transferteilnehmenden informiert zu werden.

Ja, denn zu allen Punkten, die Transfer im Sozialplan betreffen, kann die BOB Transfer wertvolle Hinweise und Formulierungen bieten.

Das kommt individuell auf die Situation des Unternehmens an und kann leider nicht pauschal beantwortet werden. In der Praxis hat sich die Kombination von beiden Instrumenten bewährt. Sie können gerne einen Termin mit uns vereinbaren und sich kostenfrei von uns beraten lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf unsere Homepage unter

 > Transfergesellschaft  > Transferagentur

Ja, die erhalten Sie. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 110 SGB III und § 111 SGB III festgesetzt sind. Die staatliche Förderung besteht aus dem Transferkurzarbeitergeld, das die Transferteilnehmenden für die Dauer des Transfers als Gehalt erhalten. Daneben können Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.

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Beratung möglich, obwohl kein Stellenabbau bevorsteht?

Natürlich! Dies ist umso besser, da wir Ihnen zeigen können, welche Möglichkeiten Ihnen noch zur Verfügung stehen. Statt wertvolle Mitarbeitende zu entlassen, kann der Fokus auf die Einarbeitung der Mitarbeitenden in andere Bereiche gelenkt werden. 

Dafür kann im Vorfeld bereits einiges unternommen werden. Hierzu beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Haben Sie eine Frage?

Wir beraten Sie gerne

Wenn Sie weitere Informationen oder auch ein persönliches Gespräch wünschen, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich auf Sie.

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.