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Transfergesellschaft

Eine Transfergesellschaft ist eine arbeitsmarktpolitische Möglichkeit, um Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten. Gründe für notwendige Entlassungen können unter anderem sein: betriebliche Umstrukturierung, Fusion, Übernahme, Betriebsschließung oder Insolvenz.

Die Hauptaufgabe einer Transfergesellschaft besteht darin, betroffenen Arbeitnehmern schnellstmöglich zu einem neuen Job zu verhelfen. Dazu werden die bestmöglichen Maßnahmen wie Einzelberatungen, Coaching, Bewerbungsseminare, etc. ergriffen.

Natürlich stehen Transfergesellschaften auch den entlassenden Unternehmen mit ihrer Expertise zur Seite und unterstützen bei der Abwicklung.

Dreiseitiger Vertrag

Arbeitgeber

Erfüllt er die Voraussetzungen nach § 111 SGB III, kann er eine Transfergesellschaft mit der Abwicklung von Stellenabbau sowie Unterstützung zur Jobsuche beauftragen. Er bietet seinem Arbeitnehmenden einen Dreiseitigen Vertrag an.

Dreiseitiger Vertrag

Arbeitnehmer

Entschließt er sich zu einem freiwilligen Wechsel in eine Transfergesellschaft, nimmt er den Dreiseitigen Vertrag an und schließt hiermit gleichzeitig einen neuen befristeten Vertrag mit der Transfergesellschaft.

Transfergesellschaft

Stimmt der Arbeitnehmer einem Wechsel zu, agiert die Transfergesellschaft als neuer Arbeitgeber mit einem befristeten Arbeitsverhältnis. In enger Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit nimmt sie nun ihre Tätigkeiten auf.

Wie läuft der Prozess ab?

1 .
Schritt

Kontaktaufnahme

Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns ganz bequem per Telefon oder E-Mail. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein Termin für eine persönliches Beratungsgespräch.

2 .
Schritt

Beratungsgespräch

Erzählen Sie uns, wo wir Ihnen helfen können. Dazu erfassen wir die Ist-Situation. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir, welche nächsten Schritte am Besten für Sie sind. Je nach Situation kann entweder eine Transferagentur oder eine Transfergesellschaft in Frage kommen.

Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Optionen.

3 .
Schritt

Angebot | Kostenkalkulation

Auf Grundlage des intensiven Beratungsgespräches führen wir eine passgenaue Kalkulation durch. Das Angebot lassen wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit zukommen.

4 .
Schritt

Vertragsabschluss

Sagt Ihnen unser Angebot zu, freuen wir uns, Ihnen mit unserer Kompetenz und jahrelangen Expertise zur Seite zu stehen.

Das wichtigste auf einen Blick

Oberstes Ziel

Die schnellstmögliche Vermittlung des Transferteilnehmers in ein neues Beschäftigungsverhältnis hat höchste Priorität und ist Kerntätigkeit einer Transfergesellschaft.

Sozialverträgliches Handeln

Die Beauftragung einer Transfergesellschaft beweist sozialverträgliches Handeln seitens des entlassenden Unternehmens. Dadurch werden die negativen Erfahrungen des Arbeitnehmers bestmöglich gemildert.

Befristeter Arbeitgeber

Die Transfergesellschaft agiert nach Abschluss des Dreiseitigen Vertrages mit einer befristeten Laufzeit als neuer Arbeitgeber der Transferteilnehmenden.

Komfortable Abwicklung

Die Transfergesellschaft stellt ihre Expertise sowie Erfahrungen zur Verfügung, damit dem entlassenden Unternehmen auf die bestmögliche Weise geholfen werden kann.

Der größte Teil der Kosten einer Transfergesellschaft wird vom entlassenden Unternehmen übernommen. Die Agentur für Arbeit trägt ca. 1/3 der Kosten durch die Bezahlung des Transferkurzarbeitergeldes. Außerdem werden zertifizierte Fort- und Weiterbildungen sowie die Kosten des Profilings von der Agentur für Arbeit bezuschusst.

Transferteilnehmer erhalten ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. In der Regel zahlen die ehemaligen Arbeitgeber etwas dazu, um das Gehalt aufzustocken.

Sozialverantwortliches Handeln, Kostenersparnisse, Handlungsfreiraum und verbesserte Planungsmöglichkeiten sind einige Vorteile, von denen Arbeitgeber profitieren können.

Weitere Informationen hierzu erfahren Sie hier.

Arbeitnehmer haben keinerlei Nachteile, ganz im Gegenteil. Eine Transfergesellschaft priorisiert die schnellstmögliche Vermittlung der Arbeitnehmenden in neue Beschäftigungsverhältnisse, sodass sie zügig in ihren normalen Alltag zurückkehren können.

Zudem unterstützt Sie die BOB Transfer durch verschiedene Angebote, wie z. B. Bewerbungsseminare und individuelle Fort- und Weiterbildungen.

Weitere Informationen hierzu erfahren Sie hier.

Der Verlust einer Arbeitsstelle stellt eine große Belastung dar. Ein notwendiger Stellenabbau im Zuge einer betrieblichen Umstrukturierung, Insolvenz etc. wird als sozialverträglich bezeichnet, wenn die sozialen und finanziellen Nachteile für die Arbeitnehmenden auf ein Minimum abgemildert werden. Das kann beispielsweise durch die Beauftragung der BOB Transfer geschehen.

Denn diese unterstützt die Arbeitnehmenden bei einer neuen Jobsuche. Durch die fachliche Expertise und das umfangreiche Netzwerk können Arbeitnehmende einfacher und zügiger in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zurückkehren.

Meist gesucht...

Müssen Arbeitnehmer zu einer Transfergesellschaft wechseln?

Nein, denn der Wechsel erfolgt auf freiwilliger Basis. Gerne können sich Arbeitnehmer, die unsicher sind, von uns beraten lassen.

Welche Vorteile eine Transfergesellschaft für Arbeitnehmer hat, stellen wir auf folgender Seite vor.

Haben Sie eine Frage?

Wir beraten Sie gerne

Wenn Sie weitere Informationen oder auch ein persönliches Gespräch wünschen, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich auf Sie.

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.