Bemessungsgrundlage für den Bezug von Arbeitslosengeld ist das Brutto-Entgelt der letzten 12 (auf Antrag 24) Monate. Das Brutto-Entgelt in der Transfergesellschaft berechnet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Brutto-Entgelt des alten Jobs, so dass man durch die Transferzeit keine „Einbußen“ beim Arbeitslosengeld hat. Auch die Bezugszeit des Arbeitslosengelds wird durch die Transferzeit nicht verringert.
Wir sind eine bundesweit agierender Transferträger mit Sitz in Essen.
Seit unserer Gründung im Jahr 2000 haben wir als Träger von Transfergesellschaften mehr als 10.000 Transferteilnehmenden neue berufliche Perspektiven eröffnet.
Mit BOB zum passenden Job ist für uns mehr als nur ein Slogan: ein persönliches Unternehmensziel und ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.
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Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen: