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Bemessungsgrundlage für den Bezug von Arbeitslosengeld ist das Brutto-Entgelt der letzten 12 (auf Antrag 24) Monate. Das Brutto-Entgelt in der Transfergesellschaft berechnet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Brutto-Entgelt des alten Jobs, so dass man durch die Transferzeit keine „Einbußen“ beim Arbeitslosengeld hat. Auch die Bezugszeit des Arbeitslosengelds wird durch die Transferzeit nicht verringert.

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.