Bemessungsgrundlage für den Bezug von Arbeitslosengeld ist das Brutto-Entgelt der letzten 12 (auf Antrag 24) Monate. Das Brutto-Entgelt in der Transfergesellschaft berechnet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Brutto-Entgelt des alten Jobs, so dass man durch die Transferzeit keine „Einbußen“ beim Arbeitslosengeld hat. Auch die Bezugszeit des Arbeitslosengelds wird durch die Transferzeit nicht verringert.