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Wenn Arbeitgeber, Betriebsrat und Transferträger sich mit der Arbeitsagentur auf eine Transfergesellschaft geeinigt haben, wird Ihnen ein so genanntes Profiling angeboten. Die Teilnahme hieran, die dabei auszufüllende Arbeitssuchendmeldung und die Unterschrift unter den Dreiseitigen Vertrag – das sind die drei Voraussetzungen für den Wechsel in die Transfergesellschaft.

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.