Wenn Arbeitgeber, Betriebsrat und Transferträger sich mit der Arbeitsagentur auf eine Transfergesellschaft geeinigt haben, wird Ihnen ein so genanntes Profiling angeboten. Die Teilnahme hieran, die dabei auszufüllende Arbeitssuchendmeldung und die Unterschrift unter den Dreiseitigen Vertrag – das sind die drei Voraussetzungen für den Wechsel in die Transfergesellschaft.