Transferteilnehmer erhalten ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Oftmals zahlen die ehemaligen Arbeitgeber etwas dazu, um das Gehalt aufzustocken.
Die Kosten einer Transfergesellschaft werden von den entlassenden Unternehmen übernommen. Maßnahmen, die den betroffenen Arbeitnehmern zu neuen Jobs verhelfen sollen, werden in unterschiedlicher Höhe von verschiedenen Instanzen übernommen: Arbeitgeber, Stiftungen, Arbeitsverwaltung, Agentur für Arbeit.