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Den Dreiseitigen Vertrag unterschreiben drei Parteien:

  • der bisherige Arbeitgeber (der damit bekundet, das alte Arbeitsverhältnis auflösen zu wollen),
  • die Transfergesellschaft (die bekundet, dass der Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis bei ihr aufnimmt) und
  • der Arbeitnehmer (der damit sein Einverständnis zur Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses gibt und bei der Transfergesellschaft ein befristetes Arbeitsverhältnis beginnt).

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.