Der Verlust einer Arbeitsstelle stellt eine große Belastung dar. Ein notwendiger Stellenabbau im Zuge einer betrieblichen Umstrukturierung, Insolvenz etc. wird als sozialverträglich bezeichnet, wenn die negativen Erfahrungen des Arbeitnehmers auf ein Minimum abgemildert werden. Das kann beispielsweise durch die Beauftragung einer Transfergesellschaft geschehen.
Denn diese unterstützt den Arbeitnehmer bei einer neuen Jobsuche. Durch die fachliche Expertise und das umfangreiche Netzwerk können Arbeitnehmer einfacher und zügiger in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zurückkehren.