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Erhalten entlassende Unternehmen einen Zuschuss, wenn es eine Transferagentur beauftragt?

Ja, die Agentur für Arbeit beteiligt sich bis zu 50% an den anfallenden Kosten, maximal jedoch 2.500,00 €. Die genauen Fördervoraussetzungen sind in § 110 SGB II geregelt. Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.