Natürlich haben Sie einen Urlaubsanspruch, der im Dreiseitigen Vertrag geregelt ist. Wann Sie Ihren Urlaub nehmen, ist Ihre Sache und Sie sprechen ihn mit Ihrem Transferberater ab.
Remanenzkosten
Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen: