Ja, die erhalten Sie. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 110 SGB III und § 111 SGB III festgesetzt sind. Die staatliche Förderung besteht aus dem Transferkurzarbeitgeld, das Ihre Mitarbeiter für die Dauer des Transfers als Gehalt erhalten. Daneben erhalten Sie eine Förderung, wenn Qualifizierungsmaßnahmen zu zahlen sind.