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Transferagentur

Eine Transferagentur ist eine sozialverträgliche Lösung, wenn ein Unternehmen sich von Mitarbeitenden trennen muss. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Betriebliche Umstrukturierung, Fusion, Übernahme, Betriebsschließung oder Insolvenz.

Eine Transferagentur wird bereits in der Kündigungsfrist der Mitarbeitenden tätig. Während dieser Zeit bleiben diese beim entlassenden Unternehmen angestellt, werden aber für die Leistungen der Transferagentur von der Arbeit freigestellt. Durch gezielte Maßnahmen, wie z.B. Profiling oder Coaching, wird der betroffene Beschäftigte optimal für den Bewerbungsprozess vorbereitet.

Dem entlassenden Unternehmen steht eine Transferagentur mit ihrem Wissen zur Seite, die vollumfänglich beim Trennungsprozess unterstützt.

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Wie läuft der Prozess ab?

Schritt
1 .

Kontaktaufnahme

Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns ganz bequem per Telefon oder E-Mail. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Schritt
2 .

Beratungsgespräch

Erzählen Sie uns, wo wir Ihnen helfen können. Dazu erfassen wir die Ist-Situation. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir, welche nächsten Schritte am Besten für Sie sind.

Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Optionen.

Schritt
3 .

Angebot | Kostenkalkulation

Auf Grundlage des intensiven Beratungsgespräches führen wir eine passgenaue Kalkulation durch. Das Angebot lassen wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit zukommen.

Schritt
4 .

Vertragsabschluss

Sagt Ihnen unser Angebot zu, freuen wir uns, Ihnen mit unserer Kompetenz und jahrelangen Expertise zur Seite zu stehen.

Das wichitigste auf einen Blick

Priorität Nr. 1

Es wird ein nahtloser Übergang zwischen zwei Jobs angestrebt. Dazu wird die Zeit bis zum Ausscheidetermin genutzt, um durch Bewerbungsseminare, Beratung, Coaching und Schulungen optimal vorbereitet zu sein.

Sozialverträgliche Lösung

Den betroffenen Mitarbeitern die Unterstützung einer erfahrenen Transferagentur anzubieten, zeigt die soziale Verantwortung des Unternehmens. Das stabilisiert das Betriebsklima und reduziert mögliche rechtliche Streitigkeiten.

Kündigungsfristen nutzen

Die Arbeitnehmer bleiben beim Arbeitgeber angestellt. Sie werden allerdings für die Transfermaßnahmen freigestellt, damit die Leistungen einer Transferagentur in Anspruch genommen werden können.

Optimale Kombination

Wenn Mitarbeiter bis zur Kündigungsfrist nicht erfolgreich vermittelt werden können, besteht noch die Möglichkeit, in eine sich anschließende Transfergesellschaft, sofern dieses vom Unternehmen angeboten wird.

Während der Durchführung der Transferagentur sind die Mitarbeitenden weiterhin bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und erhalten ihr gewohntes Gehalt in gleicher Höhe weiter. Erst bei einem Eintritt in eine Transfergesellschaft findet ein Wechsel des Arbeitsgebers statt.

Während der Transferagentur wird ein Profiling durchgeführt (Stärken-Schwächen-Analyse). Im Anschluss folgen Coaching- und Beratungstermine zur beruflichen Neuorientierung und zum Erstellen von Bewerbungsunterlagen. Hierzu kann auch ein entsprechendes Bewerbungsseminar angeboten werden.

 

Falls keine Transfergesellschaft vereinbart wurde und kein neues Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wurde, steht den Betroffenen in vielen Fällen Arbeitslosengeld I zu. Im Rahmen der Transferagentur klären wir über die möglichen Leistungen sowie die Details der Beantragung auf.

Meist gesucht...

Erhalten Unternehmen einen Zuschuss, wenn sie eine Transferagentur einrichten?

Ja, die Agentur für Arbeit beteiligt sich bis zu 50% an den anfallenden Kosten, maximal jedoch mit 2.500,00 € pro Person. Die genauen Fördervoraussetzungen sind in § 110 SGB III geregelt. Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

Haben Sie eine Frage?

Wir beraten Sie gerne

Wenn Sie weitere Informationen oder auch ein persönliches Gespräch wünschen, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser Team freut sich auf Sie.

Remanenzkosten

Unter Remanenzkosten verstehen sich jene Unkosten, die nicht von der Arbeit für Agentur übernommen werden. Darunter können fallen:

  • Kosten für Beratung / Coaching
  • Schulungen
  • Qualifikationen
  • etc.